Kollagen

Kollagen, Biotin oder Zink: Welche Angaben helfen beim Vergleich?

Veröffentlicht 16.08.2026Inhaltlich geprüft 15.08.20266 Min. Lesezeit

Kollagenpulver, eine Kapsel für Biotin und ein mineralischer Zinkstein auf drei gleichwertigen Glaspodesten KI-generiert
Kurz erklärt: Kollagen, Biotin, Zink und Selen lassen sich nicht anhand eines einzigen Werts vergleichen. Prüfe die Kollagenmenge pro empfohlener Tagesportion, die Mengen und % NRV der Mikronährstoffe sowie die vollständige Zutatenliste. Für Kollagen selbst ist im EU-Register kein zugelassener Health Claim eingetragen. Aussagen zu Haut, Haaren oder Nägeln dürfen nur für die jeweils dafür zugelassenen Nährstoffe und unter Einhaltung der rechtlichen Verwendungsbedingungen verwendet werden.

Wer vor einem Regal mit Beauty-Präparaten steht, vergleicht meist zwei Zahlen auf der Vorderseite. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben auf der Rückseite tatsächlich weiterhelfen.

Warum Beauty-Produkte schwer zu vergleichen sind

Auf der Vorderseite einer Packung stehen ein großes Wort und eine große Zahl: „Kollagen 10.000 mg“, „mit Biotin“, „plus Zink“. Zwei Produkte mit derselben Aufschrift können trotzdem sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein – in der Kollagenmenge, in den enthaltenen Mikronährstoffen und in deren Dosierung.

Für einen ehrlichen Vergleich brauchst du drei Angaben, die auf jeder Packung stehen müssen:

  • die empfohlene Tagesportion;
  • die Menge jedes Nährstoffs pro Tagesportion – bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich als Prozent des NRV;
  • die vollständige Zutatenliste.

Einordnung des NRV: Der EU-Nährstoffbezugswert (NRV) ist ein Referenzwert für die Kennzeichnung bei Erwachsenen. Er ist weder eine individuelle Zufuhrempfehlung noch eine Sicherheitsobergrenze. 2

Mehr dazu im Ratgeber Vitamine und Mineralstoffe: Bedarf, Einnahme und Überdosierung.

Kollagen: Welche Angaben aussagekräftig sind

Kollagen ist ein Protein – für Kollagen ist kein NRV festgelegt. Aussagekräftig sind stattdessen:

  • die Kollagenmenge pro empfohlener Tagesportion (nicht die Füllmenge der Packung);
  • die tierische Quelle und gegebenenfalls der Kollagentyp;
  • der verwendete Markenrohstoff samt Rohstoffhersteller, soweit angegeben.

Wichtig für die Einordnung: Für Kollagen selbst ist im EU-Register kein zugelassener Health Claim eingetragen. EFSA hat bei früher eingereichten Claims weder für Kollagenhydrolysat und Gelenke noch für eine Veränderung der Hautelastizität einen ausreichend belegten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang bestätigt. Wenn auf einer Kollagen-Packung eine zugelassene Aussage steht, bezieht sie sich – sofern die jeweiligen Verwendungsbedingungen erfüllt sind – auf die enthaltenen Mikronährstoffe. 345

Mehr zur Studienlage im Ratgeber: Kollagen: Wirkung, Einnahme, Dauer und mögliche Risiken.

Biotin: kleiner Referenzwert, hohe Prozentangaben

Der EU-Nährstoffbezugswert für Biotin beträgt bei Erwachsenen 50 µg. Da dieser Referenzwert klein ist, können bereits geringe absolute Mengen zu hohen %-NRV-Angaben führen. Eine höhere Prozentangabe ist nicht automatisch besser; der % NRV ist kein Maßstab für eine stärkere Wirkung. 2

Für Biotin sind unter anderem folgende Aussagen zugelassen, sofern das konkrete Produkt die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt: 1

Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare bei.

Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.

Im EU-Register gibt es für Biotin keine zugelassene Aussage zur Erhaltung normaler Nägel. Entsprechende zugelassene Aussagen bestehen für Zink und Selen – jeweils nur, wenn die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt sind. 5

Zink: zugelassene Aussagen zu Haaren, Haut und Nägeln

Der EU-Nährstoffbezugswert für Zink beträgt bei Erwachsenen 10 mg. Für Zink sind unter anderem folgende Aussagen zugelassen, sofern das konkrete Produkt die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt: 12

Zink trägt zur Erhaltung normaler Haare bei.

Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.

Zink trägt zur Erhaltung normaler Nägel bei.

Zink kann gleichzeitig in mehreren verwendeten Produkten enthalten sein, zum Beispiel in einem Kollagenprodukt, einem Multivitamin und einem Zink-Einzelpräparat. Bei Produktkombinationen sollte deshalb die Gesamtzufuhr aus allen verwendeten Nahrungsergänzungsmitteln berücksichtigt werden.

Selen: zugelassene Aussagen zu Haaren und Nägeln

Selen kann Bestandteil einer Mehrnährstoff-Formel sein, zum Beispiel neben Vitamin C, Zink und Kupfer. Der EU-Nährstoffbezugswert für Selen beträgt bei Erwachsenen 55 µg. Der NRV ist ein Kennzeichnungswert und keine individuelle Zufuhrempfehlung oder Höchstmenge. 2

Für Selen sind unter anderem folgende Aussagen zugelassen, sofern das konkrete Produkt die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt: 1

Selen trägt zur Erhaltung normaler Haare bei.

Selen trägt zur Erhaltung normaler Nägel bei.

Für Selen ist keine zugelassene Aussage zur Erhaltung normaler Haut eingetragen. Im Vergleich von Biotin, Zink und Selen beziehen sich entsprechende Haut-Claims auf Biotin und Zink. Selen kann außerdem in mehreren gleichzeitig verwendeten Produkten enthalten sein; deshalb sollte die Gesamtzufuhr aus allen verwendeten Nahrungsergänzungsmitteln berücksichtigt werden. 5

Vitamin C: die einzige zugelassene Verbindung zu Kollagen

Für Kollagen selbst gibt es keine zugelassene Angabe. Es gibt sie aber für Vitamin C, und zwar ausdrücklich mit Bezug auf die körpereigene Kollagenbildung:

Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei.

Diese Angabe betrifft die Kollagenbildung im Körper. Sie sagt nichts darüber aus, was mit zugeführten Kollagen-Peptiden geschieht. Der EU-Nährstoffbezugswert für Vitamin C beträgt bei Erwachsenen 80 mg; die Angabe darf verwendet werden, wenn das Produkt je Tagesportion mindestens 15 % davon liefert.

So vergleichst du konkret

  1. Nimm die empfohlene Tagesportion als Vergleichsbasis – nicht die Packungsgröße und nicht die Zahl auf der Vorderseite.
  2. Notiere je Produkt die Kollagenmenge pro empfohlener Tagesportion.
  3. Notiere je Mikronährstoff die Menge und den Prozent-NRV pro Tagesportion.
  4. Lies die vollständige Zutatenliste – auch Süßungsmittel, Aromen und Farbstoffe stehen dort.
  5. Trenne zugelassene Aussagen (erkennbar am Wortlaut „trägt zu … bei“) von allgemeiner Werbesprache.
  6. Prüfe zum Schluss die Gesamtzufuhr über alle Nahrungsergänzungsmittel, die du bereits verwendest.

Wie du die Angaben auf der Packung findest, zeigt der Ratgeber Etiketten richtig lesen; warum die Tagesportion zählt, erklärt Pro Kapsel oder pro Tagesdosis?

Und eine realistische Grundregel zum Schluss:

Auch in der Beauty-Routine gilt: Entscheidend sind die empfohlene Tagesportion, die Menge je Nährstoff und die vollständige Zutatenliste.

Pflichthinweise: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.

Ein Beispiel aus dem SteloSupps-Sortiment

Wie sich die oben besprochenen Angaben auf einer konkreten Packung wiederfinden, zeigt COLLAGEN BEAUTY von NaturWelle. Je empfohlener Tagesportion sind deklariert: Vitamin C 100 mg (125 % NRV), Zink 10 mg (100 % NRV), Selen 55 µg (100 % NRV), Kupfer 1 mg (100 % NRV), Biotin 30 µg (60 % NRV), außerdem 10.000 mg Kollagen-Peptide und 75 mg Hyaluronsäure.

Die weiter oben genannten zugelassenen Angaben beziehen sich jeweils auf den einzelnen Nährstoff und setzen voraus, dass dessen Bedingung der Verwendung erfüllt ist. Für Kollagen-Peptide und Hyaluronsäure ist im EU-Register keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen; beide werden hier ausschließlich als Bestandteil der Zusammensetzung genannt.

Mehr Orientierung im Ratgeber:

Häufige Fragen

Hat Kollagen einen zugelassenen Health Claim?

Nein. Für Kollagen selbst ist im EU-Register kein zugelassener Health Claim eingetragen. Aussagen zu Haut, Haaren oder Nägeln beziehen sich – sofern die jeweiligen Verwendungsbedingungen erfüllt sind – auf die enthaltenen Mikronährstoffe.

Warum können bei Biotin mehrere hundert Prozent NRV auf der Packung stehen?

Der EU-Nährstoffbezugswert für Biotin beträgt bei Erwachsenen 50 µg. Bereits geringe absolute Mengen können deshalb zu hohen Prozentangaben führen. Eine höhere Prozentangabe ist nicht automatisch besser; der % NRV ist kein Maßstab für eine stärkere Wirkung.

Gibt es eine zugelassene Biotin-Aussage für Nägel?

Nein. Im EU-Register gibt es für Biotin keine zugelassene Aussage zur Erhaltung normaler Nägel. Entsprechende zugelassene Aussagen bestehen für Zink und Selen – jeweils nur, wenn die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt sind.

Welche der hier verglichenen Inhaltsstoffe haben eine zugelassene Aussage zur Haut?

Für Biotin und Zink bestehen entsprechende zugelassene Aussagen, sofern das jeweilige Produkt die rechtlichen Verwendungsbedingungen erfüllt: „Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.“ „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.“ Für Selen bestehen zugelassene Aussagen zur Erhaltung normaler Haare und Nägel, nicht jedoch zur Erhaltung normaler Haut. Für Kollagen selbst ist im EU-Register kein zugelassener Health Claim eingetragen.

Worauf achte ich, wenn ich mehrere Beauty-Produkte kombiniere?

Auf die Gesamtzufuhr gleicher Vitamine und Mineralstoffe über alle verwendeten Nahrungsergänzungsmittel hinweg – mehrere jeweils korrekt dosierte Produkte können zusammen unnötig hohe Mengen liefern.

Ersetzt ein Beauty-Präparat eine ausgewogene Ernährung?

Nein. Nahrungsergänzungsmittel ergänzen die Ernährung, sie ersetzen sie nicht.

Warum steht bei Kollagenprodukten oft Vitamin C auf der Packung?

Weil für Vitamin C eine zugelassene Angabe zur körpereigenen Kollagenbildung besteht, für Kollagen selbst dagegen keine. Die Angabe bezieht sich auf das Vitamin, nicht auf die enthaltenen Kollagen-Peptide.

Quellen

Quellenstand: 22.09.2026.

  1. EU Register / Regulation (EU) No 432/2012 – authorised health claims
  2. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII – Referenzmengen (NRV) für Vitamine und Mineralstoffe
  3. EFSA Journal (2011): Collagen hydrolysate and maintenance of joints
  4. EFSA Journal (2013): VeriSol®P and a change in skin elasticity
  5. EU Register of Nutrition and Health Claims

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